Ergotherapeutin (m/w/divers)

zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Vollzeit

Ergotherapeutin (m/w/divers)

Die Fachklinik Satteldüne ist eine Rehabilitationsklinik für Kinder und Jugendliche mit 165 Planbetten. Wir behandeln ganzjährig Alleinreisende und von Familienangehörigen begleitete, chronisch kranke Kinder und Jugendliche aller Altersstufen.


Behandlungsschwerpunkte sind psychosomatische Indikationen, Sprach- und Sprechstörungen, Asthma bronchiale, Neurodermitis, Adipositas und Mukoviszidose (Kinder und Erwachsene).

Ihr Aufgabengebiet

  • Arbeit mit den Rehabilitanden sowie deren Begleitpersonen im Einzel- und Gruppensetting
  • Ergotherapeutischen Psychosomatik-Gruppe
  • Abstimmung des Gesamttherapieplanes im interdisziplinären Setting
  • Dokumentation und Behandlungsplanung
  • Berichtswesen und qualitätssichernde Maßnahmen

Ihr Profil

  • Erfahrungen in der pädiatrischen, psychiatrischen Ergotherapie sind von Vorteil
  • Einfühlungsvermögen, Initiative, Engagement
  • Teamfähigkeit, Belastbarkeit und Flexibilität
  • Begeisterung für die Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und deren Begleitpersonen

Unser Angebot

  • Vielseitige und abwechslungsreiche Aufgaben
  • Ein angenehmes Arbeitsklima in einem motivierten interdisziplinären Team
  • Ein Arbeitsplatz in einer der schönsten Ferienregionen Deutschlands
  • Unterstützung bei der Wohnungssuche
  • Die Vergütung der Stelle erfolgt nach TV-TgDRV mit den attraktiven Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes

Weitere Informationen über unsere Einrichtung finden Sie im Internet unter www.sattelduene.de.

Für Rückfragen steht Ihnen die Leitung der Abteilung, Frau Pia M. Schäfer unter der Rufnummer: 04682/34-4400 oder per Email: pia.schaefer@drv-nord.de zur Verfügung.

Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte an antje.nissen@drv-nord.de

oder an die

Fachklinik Satteldüne, z.Hd. Antje Nissen, Tanenwai 32, 25946 Nebel/Amrum

Beschäftigte in „Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes, in denen medizinische Untersuchungen, Präventionsmaßnahmen oder ambulante Behandlungen durchgeführt werden“ (§ 23 Abs. 3 Ziffer 10 Infektionsschutzgesetz) müssen nach dem Masernschutzgesetz einen Immunitätsnachweis gegen Masern vorlegen, wenn diese nach dem 31. Dezember 1970 geboren sind.