
Der Weg zur Reha
Antragstellung
Anträge für eine Rehabilitationsmaßnahme für Kinder und Jugendliche können zusammen mit den Kinder- und Jugendärztinnen bei
- allen Rentenversicherungsträgern,
- allen Krankenkassen,
- privaten Krankenversicherungen,
- Beihilfestellen,
- Trägern der Sozialhilfe
gestellt werden.
Es besteht das sogenannte „Wunsch- und Wahlrecht“. Das heißt, es ist möglich, bereits in dem Antrag den Wunsch zu äußern, welche Klinik bevorzugt wird. Tragen Sie in diesem Formular unsere Klinik als Wunschklinik ein, um von Ihrem Wunsch- und Wahlrecht Gebrauch zu machen.
Das Formularpaket zur Kinder- und Jugendrehabilitation der Deutschen Rentenversicherung steht Ihnen unter dem nachfolgenden Link zur Verfügung und enthält
- den Antrag auf Durchführung einer Heilbehandlung sowie
- den Ärztlichen Befundbericht zum Antrag