Nachsorge

Mit Rehabilitand*innen, die unter der Diagnose Adipositas leiden werden während der Rehabilitationsmaßnahme notwendige Schritte für zu Hause eingeleitet (Sportverein, Ernährungsberatung, Adipositas-Ambulanz), außerdem ggf. eine Nachsorgeempfehlung mittels K5050 ausgestellt.

Für alle Rehabilitand*innen und deren Familien gilt, dass während der Rehabilitationsmaßnahme alle therapeutischen Bausteine (wie z.B. Inhalationen, topische Hauttherapie, Physiotherapiemaßnahmen) im Hinblick auf den Alltagstransfer überprüft und geschult werden.

Grundsätzlich ist die Nachsorge nach der Rehabilitation aber ebenso wie die Vorsorge Aufgabe von niedergelassenen Ärzt*innen, ggf. auch von Spezialambulanzen. Für einen Langzeiteffekt der stationären Rehabilitation ist es deshalb wichtig, die während der Heilbehandlung gewonnenen Erkenntnisse hinsichtlich Therapieoptimierung und Alltagsgestaltung umgehend an die Hausärztin/den Hausarzt bzw. das behandelnde Zentrum zu übermitteln. Im Einzelfall ist der persönliche Kontakt zwischen den Ärzt*innen in der Rehabilitationsklinik und am Heimatort notwendig.

Gerade hinsichtlich der für den Alltag gewonnenen Erkenntnisse ist die Transparenz des in der Rehabilitationsklinik verfolgten Therapiekonzeptes und dessen Übermittlung an die weiter-behandelnden Ärzt*innen bedeutsam, damit in der weiteren Betreuung auf das Rehabilitationsverfahren aufgebaut werden kann. Für jede*n Rehabilitand*in wird dafür auch ein Entlassungsbrief erstellt, der neben dem Kostenträger auch immer den weiterbehandelnden ärztlichen Kolleg*innen zugestellt wird. In diesem Brief finden sich abschließend die ärztlich formulierten Empfehlungen für die/den Rehabilitand*in im Sinne der Weiterbehandlung und Nachsorge.

Zur Aufrechterhaltung der hier erreichten Behandlungserfolge bedarf es auch einer psychosozialen Stabilisierung der Patient*innen im eigenen häuslichen Umfeld.

Hierzu ist es teilweise notwendig, eine individuell angepasste psychologische und pädagogische Weiterbehandlung der Patient*innen und/oder der Angehörigen anzuregen bzw. einzuleiten.

Hierfür wird zum einen in enger Zusammenarbeit mit Therapeut*innen sowie Angehörigen unsere psychosoziale Behandlung sowie zum anderen die anschließende Alltagsadaptation geplant und durchgeführt. Des Weiteren werden problem- und störungsorientierte Kontakte zu Selbsthilfeorganisationen, Beratungsstellen, Psychotherapeut*innen und Sozialarbeiter*innen aufgebaut und vermittelt. Bei entsprechender Indikation bereiten wir auch die Durchführung weiterer diagnostischer Verfahren in Sozial-Pädiatrischen-Zentren oder auch Kinder- und Jugendpsychiatrischen Einrichtungen vor.

Im Einzelfall bedarf es der Einschaltung entsprechender Ämter und Behörden.

Eine enge Kooperation mit den Angehörigen ist in der Regel für eine effektive psychosoziale Nachsorge bereits vor der Entlassung aus der Klinik unabdingbar.