Desinfektionshelfer / Mitarbeiter in der Hausreinigung (m/w/divers)
zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Voll- oder Teilzeit
Die Fachklinik Satteldüne ist eine Rehabilitationsklinik der Deutschen Rentenversicherung Nord. Es werden ständig ca. 165 Patienten im Kindes- und Jugendalter mit chronischen Erkrankungen der Atmungsorgane einschließlich Mukoviszidose, allergischen Erkrankungen der Haut, Ernährungsstörungen (Adipositas) sowie psychosomatische Indikationen behandelt.
Wir arbeiten nach einem für die Klinik entwickelten Hygiene – und Qualitäts-managementkonzept.
Ihre Tätigkeit umfasst insbesondere die tägliche Reinigung und Desinfektion der Patientenzimmer, der öffentlichen Bereiche unter Einhaltung der Hygienerichtlinien nach dem klinikeigenen Hygienekonzept, sowie bei Bedarf, die Ausführung von Arbeiten in der hauseigenen Wäscherei. Kenntnisse im Umgang mit Reinigungsmaschinen sind von Vorteil.
Unsere Erwartungen an Sie sind:
- Eigenverantwortlichkeit
- ein freundliches, gepflegtes Auftreten
- Belastbarkeit und Flexibilität.
- ein hohes Maß an Engagement
- Verständnis und Einfühlungsvermögen für die Belange unserer Patienten und Begleitpersonen
- Verantwortungsbewusstsein, Teamfähigkeit und Flexibilität
- Bereitschaft zu Wochenenddiensten, Spätdiensten und Feiertagsarbeit
- Deutschkenntnisse
- Bereitschaft zu Fort – und Weiterbildungen
Die Vergütung der Stelle erfolgt nach TV-TgDRV, Entgeltgruppe 3 mit den üblichen Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes. Bei der Wohnungssuche unterstützen wir Sie gerne. Schwerbehinderte werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt eingestellt.
Weitere Informationen über unsere Einrichtung finden sie im Internet unter www.sattelduene.de.
Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte per mail an antje.nissen@drv-nord.de oder an die:
Fachklinik Satteldüne
z.Hd. Frau A. Nissen
Tanenwai 32
25946 Nebel/ Amrum
Beschäftigte in „Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes, in denen medizinische Untersuchungen, Präventionsmaßnahmen oder ambulante Behandlungen durchgeführt werden“ (§ 23 Abs. 3 Ziffer 10 Infektionsschutzgesetz) müssen nach dem Masernschutzgesetz einen Immunitätsnachweis gegen Masern vorlegen, wenn diese nach dem 31. Dezember 1970 geboren sind. Die Fachklinik Satteldüne zählt zu diesen Einrichtungen. Die Nachweise bitten wir mit den Bewerbungsunterlagen zu übersenden.