Erzieher*in (m/w/divers)

zum 01.07.2026 und zum 01.08.2026 je eine Stelle in Vollzeit

Die Fachklinik Satteldüne ist eine Rehabilitationsklinik der Deutschen Rentenversicherung Nord. Wir behandeln ständig 165 Patienten im Kindes- und Jugendalter mit chronischen Erkrankungen der Atmungsorgane einschließlich Mukoviszidose, allergischen Erkrankungen der Haut, Sprach,- Sprechstörungen und Ernährungsstörungen (Adipositas) sowie Kinder und Jugendliche mit psychosomatischen Erkrankungen.

Das sind Ihre Aufgaben:

  • Begleitung und Unterstützung der Kinder und Jugendlichen während der Rehabilitation im Alltag
  • Durchführung von verschiedenen pädagogischen Gruppenangeboten im Rahmen der psychosomatischen Therapie
  • Krisenintervention sowohl im Einzel- als auch im Gruppenkontakt,
  • Zusammenarbeit im interdisziplinären Team
  • Erstellung und Durchführung von altersgerechten Spiel- Bewegungs- und Kreativangeboten während der therapiefreien Zeit
  • Elterngespräche sowohl im Rahmen der Rehabilitation vor Ort als auch telefonisch bei alleinreisenden Patient*innen.

Das sind Ihre Fähigkeiten:

  • Aufgeschlossenheit und Teamgeist
  • Engagement und Selbständigkeit
  • Berufserfahrungen in der Arbeit mit psychosomatisch erkrankten Kindern und Jugendlichen sind von Vorteil, jedoch kein Ausschlusskriterium sollten diese nicht vorhanden sein.

Das bieten wir:

Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt eingestellt.

Die Fachklinik Satteldüne liegt in einer der schönsten Ferienregionen Deutschlands. Kindergarten und Schule bis einschl. Sekundarstufe I befinden sich in unmittelbarer Nähe der Klinik.

Weitere Informationen über unsere Einrichtung finden Sie im Internet unter www.sattelduene.de.

Rückfragen beantworten Ihnen Herr Lankers und Herr Klüßendorf unter den Rufnummern: 04682/ 34-4004 oder 34-2300.

Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte per mail an bewerbung.sattelduene@drv-nord.de oder an die:

Fachklinik Satteldüne

Personalservice

Tanenwai 32

25946 Nebel/Amrum

Beschäftigte in „Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes, in denen medizinische Untersuchungen, Präventionsmaßnahmen oder ambulante Behandlungen durchgeführt werden“ (§ 23 Abs. 3 Ziffer 10 Infektionsschutzgesetz) müssen nach dem Masernschutzgesetz einen Immunitätsnachweis gegen Masern vorlegen, wenn diese nach dem 31. Dezember 1970 geboren sind.