Kinder-und Jugendlichenpsychotherapeut in Ausbildung (m/w/divers), Praktische Tätigkeit II
laufend
Die Fachklinik Satteldüne ist eine Rehabilitationsklinik für Kinder und Jugendliche mit 165 Planbetten. Wir behandeln ganzjährig Alleinreisende und von Familienangehörigen begleitete, chronisch kranke Kinder und Jugendliche aller Altersstufen.
Behandlungsschwerpunkte sind Psychosomatische Indikationen, Mukoviszidose (Kinder und Erwachsene), Asthma bronchiale, Neurodermitis und Adipositas.
Unser Angebot
- Hausinterne Fortbildungsmöglichkeiten
- Vielseitige und abwechslungsreiche Aufgaben
- Ein angenehmes Arbeitsklima in einem motivierten interdisziplinären Team
- Die Vergütung der Stelle erfolgt nach TV-TgDRV, Entgeltgruppe E 1 Stufe 2 mit den attraktiven Sozialleistungen des Öffentlichen Dienstes bei einer Laufzeit von sechs Monaten.
- Unterstützung bei der Wohnungssuche
- An die Seminare angepasste Arbeitszeiten
- Die Rahmenbedingungen für eine ausgezeichnete Work-Life-Balance
- Ein Arbeitsplatz in einer der schönsten Ferienregionen Deutschlands
Ihr Aufgabengebiet
- Diagnostik und Therapieplanung
- Arbeit mit den Rehabilitanden im Einzel- und Gruppensetting
- Berichtswesen und qualitätssichernde Maßnahmen
- Abstimmung des Gesamttherapieplanes im interdisziplinären Setting
- Dokumentation und Behandlungsplanung
- Betreuung von Psychologiepraktikanten
Ihr Profil
- Fachpsychologische Kompetenz
- Didaktisches Geschick
- Systemische Beziehungsgestaltung
- Einfühlungsvermögen, Initiative, Engagement
- Belastbarkeit und Teamfähigkeit
- Begeisterung für die Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und deren Eltern
Weitere Informationen über unsere Einrichtung finden Sie im Internet unter www.sattelduene.de.
Für Rückfragen steht Ihnen Frau Katharina Piegenschke, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin, unter der Rufnummer: 04682/34-4408 oder per Email: katharina.piegenschke@drv-nord.de zur Verfügung.
Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte an antje.nissen@drv-nord.de oder an die
Fachklinik Satteldüne für Kinder und Jugendliche
z.Hd. Antje Nissen
Tanenwai 32, 25946 Nebel/Amrum
Beschäftigte in „Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes, in denen medizinische Untersuchungen, Präventionsmaßnahmen oder ambulante Behandlungen durchgeführt werden“ (§ 23 Abs. 3 Ziffer 10 Infektionsschutzgesetz) müssen nach dem Masernschutzgesetz einen Immunitätsnachweis gegen Masern vorlegen, wenn diese nach dem 31. Dezember 1970 geboren sind.