
Haustechniker (m/w/divers)
zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Vollzeit
Haustechniker (m/w/divers)
Die Fachklinik Satteldüne ist eine Rehabilitationsklinik der Deutschen Rentenversicherung Nord. Wir behandeln ständig ca. 165 Patienten im Kindes- und Jugendalter mit chronischen Erkrankungen der Atmungsorgane einschließlich Mukoviszidose, allergischen Erkrankungen der Haut sowie Ernährungsstörungen (Adipositas) und psychosomatische Indikationen sowie Sprach- und Sprechstörungen.
Das Team der Haustechnik ist für die Betreuung und Instandhaltung unserer Klinikgebäude und Angestelltenhäuser zuständig.
Wir erwarten eine abgeschlossene handwerkliche Ausbildung (Maler, Landschaftsbauer, Tischler oder ähnlich). Eine mehrjährige Berufspraxis wäre wünschenswert. Neben dem Führerschein der Klasse B sollten Sie EDV Kenntnisse, Teamfähigkeit und Freude am Umgang mit Menschen mitbringen. Ihr Aufgabengebiet umfasst hauptsächlich die Instandhaltung sowie die Betreuung der technischen Anlagen und die Pflege der Gebäude und Außenanlagen.
Die Vergütung der Stelle erfolgt nach E6 TV-TgDRV, mit den üblichen Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes. Voraussetzung ist die Vorlage eines Sachkundenachweises für technische Anlagen, die hier im Haus Schwerpunktmäßig betreut werden. Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt eingestellt.
Für Rückfragen stehen Ihnen unser Bereichsleiter Technik, Herr T. Fritzsche, unter der Rufnummer 04682/34-9200 telefonisch oder per Mail: thomas.fritzsche@drv-nord.de zur Verfügung. Oder unsere Verwaltungsleitung Sarah Iwersen per Mail: sarah.iwersen@drv-nord.de
Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte per Mail an antje.nissen@drv-nord.de oder an die
Fachklinik Satteldüne
z.Hd. Antje Nissen
Tanenwai 32
25946 Nebel auf Amrum
Beschäftigte in „Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes, in denen medizinische Untersuchungen, Präventionsmaßnahmen oder ambulante Behandlungen durchgeführt werden“ (§ 23 Abs. 3 Ziffer 10 Infektionsschutzgesetz) müssen nach dem Masernschutzgesetz einen Immunitätsnachweis gegen Masern vorlegen, wenn diese nach dem 31. Dezember 1970 geboren sind.