
Masseur und Med. Bademeister (m/w/divers)
zum nächstmöglichen Zeitpunkt, Vollzeit
Die Fachklinik Satteldüne ist eine Rehabilitationsklinik der Deutschen Rentenversicherung Nord. Wir behandeln ständig 165 Patienten im Kindes- und Jugendalter mit chronischen Erkrankungen der Atmungsorgane einschließlich Mukoviszidose, allergischen Erkrankungen der Haut, Ernährungsstörungen (Adipositas) sowie mit psychosomatischen Indikationen.
Ihr Tätigkeitsschwerpunkt liegt in der Durchführung von Wannenbädern bei Kindern und Jugendlichen mit Neurodermitis. Weiterhin führen Sie Massagen bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Mukoviszidose durch. Ebenso gehört die Betreuung der Sauna zu Ihren Aufgaben. Sie arbeiten eigenständig und in enger Kooperation mit der Physiotherapieabteilung.
Wir wünschen uns einen aufgeschlossenen, flexiblen und kreativen Mitarbeitenden, der es gewohnt ist, selbstständig zu arbeiten und Spaß daran hat, bestehende Strukturen kontinuierlich zu verbessern.
Wir bieten Ihnen die Mitarbeit in einem kollegialen Team. Neben der wunderschönen Natur der Insel Amrum runden umfangreiche Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten sowie attraktive Angebote im Rahmen des Betriebssports unser Angebot ab.
Die Vergütung der Stelle erfolgt nach Entgeltgruppe 5 TV-TgDRV mit den attraktiven Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes. Bei der Wohnungssuche unterstützen wir Sie gerne. Schwerbehinderte werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt eingestellt.
Die Fachklinik Satteldüne liegt in einer der schönsten Ferienregionen Deutschlands. Kindergarten und Schule bis einschl. Sekundarstufe I befinden sich in unmittelbarer Nähe der Klinik.
Weitere Informationen über unsere Einrichtung finden Sie im Internet unter www.sattelduene.de.
Für Rückfragen steht Ihnen die Leitung der Physiotherapie, Birgit Dittmar, unter der Rufnummer 04682/34-4500 oder per Mail: birgit.dittmar@drv-nord.de gerne zur Verfügung.
Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte per mail an
antje.nissen@drv-nord.de oder an die:
Fachklinik Satteldüne
z.Hd. Antje Nissen
Tanenwai 32
25946 Nebel/Amrum
Beschäftigte in „Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes, in denen medizinische Untersuchungen, Präventionsmaßnahmen oder ambulante Behandlungen durchgeführt werden“ (§ 23 Abs. 3 Ziffer 10 Infektionsschutzgesetz) müssen nach dem Masernschutzgesetz einen Immunitätsnachweis gegen Masern vorlegen, wenn diese nach dem 31. Dezember 1970 geboren sind.